Rauchwarnmelder
Rauchmelder retten Leben.
Rauchmelder sind in vielen Bundesländer schon Pflicht. Raumelder sollten in keinem Haushalt fehlen. Sichern Sie sich als Vermieter ab gegen eventuelle Ansprüche der Nutzer bei einem Schadensfall.

Nicht umsonst haben die Gesetzgeber in den Bundesländern reagiert und schreibt zur Schließung dieser Sicherheitslücke sogar mittels einer Nachrüstpflicht Rauchwarnmelder vor.
Wir bietet im Rahmen der Ablesung den Service an, die installierten Rauchwarnmelder routinemäßig zu prüfen so ist gewährleitstet, dass im Ernstfall Alarm geschlagen wird.
Die Miete von Rauchwarnmeldern ist nach neuester Rechtsprechung auf den Mieter umlegbar. Bei Kauf besteht die Möglichkeit einer Erhöhung der Kaltmiete. Die Funktionsprüfung kann als "sonstige Betriebskosten" (§ 2 Nr.17 BetrKV) umgelegt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.